Auslosungsbestimmungen für das „PS-Sparen und Gewinnen“ Lotterie der schleswig-holsteinischen Sparkassen 2012/2013


Für die nach Ziffer 4 ff. der "Bedingungen für das „PS-Sparen und Gewinnen" (Bed.) durchzuführenden Auslosungen gelten die folgenden Bestimmungen:


1. Allgemeines

Die Ziehungen erfolgen öffentlich unter Aufsicht eines Notars unter Mitwirkung von Angehörigen der Sparkassenorganisation. Der Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein führt die Auslosungen der Lotterie „PS-Sparen und Gewinnen“ durch.

Für die durchzuführenden Auslosungen wird eine geprüfte und genehmigte Auslosungssoftware benutzt bzw. werden Teile des Auslosungsverfahrens manuell ergänzt.


2. Gewinn- und Auslosungsplan

Der in Ziffer 5 (Bed.) enthaltene Gesamt-Gewinnplan ist auf 600.000 Lose bei der Monats-, Jahres- und Sachpreisauslosung abgestellt. Die der Auslosungshandlung zugrunde zu legenden gültigen Gewinnpläne mit der Unterteilung in 30.000er Gruppen der Monatsauslosung sind als Anlage beigefügt. Mehr- oder Mindergewinne sind jedoch bei abweichenden Loszahlen vorzusehen. Daher ist es notwendig, vor Beginn der Auslosungshandlung den endgültigen Auslosungsplan für die Ziehung aufzustellen.


3. Allgemeine Bestimmungen zum Auslosungsverfahren

Die Sparkassen melden die Losnummern der verkauften Lose in Nummernverzeichnissen oder geben sie direkt in einen Datenspeicher ein.

Die Gesamtanzahl der eingegebenen Losnummern wird programmseitig in Gruppen á 30.000 Losen eingeteilt. Jede Losnummer erhält eine Speichernummer, die zwischen den Zahlen 1 -30.000 bzw. in der Spitzengruppe bis zur max. zulässigen Speichernummer der teilnehmenden Lose liegen kann. Ein Protokoll über die Gruppeneinteilung wird erstellt. Der Notar überzeugt sich stichprobenartig über die Speicherung und Zuordnung der Speichernummern durch die Auswahl einer beliebigen Zahl von Losnummern aus den angelieferten Nummernverzeichnissen bzw. den Losbestandslisten der Sparkassen. Die Richtigkeit der Stichprobe lässt sich aus dem Protokoll über die Gruppeneinteilung und aus dem Nummernverzeichnis bzw. der Losbestandsliste entnehmen. Mit dieser Stichprobe bestätigt der Notar die Teilnahme der verkauften Lose an der Auslosung bzw. deren Speicherung. Der Ausdruck über die Stichprobe wird der Niederschrift über die Auslosungshandlung als Anlage beigefügt und ist Bestandteil dieser Niederschrift.


4. Auslosung der Gewinne

4.1 Grundnummern und Einzelgewinne bei der Monatsauslosung

4.1.1 Manuelles Verfahren

Bei der Monatsauslosung entfallen nach dem Gewinnplan auf je 25 Lose ein Gewinn zu 5,00 Euro. Diese Gewinne werden durch Ziehung von Grundnummern ermittelt. In diesem Fall sind für die 5-€-Gewinne vier zweistellige Zahlen wie folgt festzustellen.

Aus einer Ziehungsurne (Einer-Urne), in der sich 10 Röllchen mit den Ziffern 0 bis 9 befinden, wird zunächst ein Röllchen gezogen, das die Einer-Ziffer der Grundnummern für den 5-Euro-Gewinn darstellt. Aus einer weiteren Urne (Zehner-Urne), die 10 Röllchen mit den Nummern 0 bis 9 enthält, wird ein Röllchen gezogen, das die Zehner-Ziffer der Grundnummer für den 5-Euro-Gewinn ergibt. Ohne die Ziehungsurnen aufzufüllen wird dieser Ziehungsvorgang dreimal wiederholt.


Beispiel:


Es werden gezogen

aus einer Einer-Urne                      Losnummer 1
aus einer Zehner-Urne                   Losnummer 5
1. Grundnummer für den Gewinn zu 5,00 Euro 51

und aus der Einer-Urne                 Losnummer 2
aus der Zehner-Urne                      Losnummer 6
2. Grundnummer für den Gewinn zu 5,00 Euro 62

und aus der Einer-Urne                  Losnummer 3
aus der Zehner-Urne                       Losnummer 7
3. Grundnummer für den Gewinn zu 5,00 Euro 73


und aus der Einer-Urne                 Losnummer 4
aus der Zehner-Urne                      Losnummer 8
4. Grundnummer für den Gewinn zu 5,00 Euro 84

Auf jedes verkaufte Los, dessen Nummer in den letzten beiden Stellen mit den gezogenen Ziffern identisch ist, fällt der entsprechende Gewinn. Die Ziehung der Einzelgewinne erfolgt durch Ziehung der Auslosungsscheine und der anschließenden Ziehung der Gewinnröllchen.


4.1.2 DV-Auslosungsverfahren (PC-Software)

Die für die Auslosung lt. Auslosungsplan gültige Anzahl der Lose wird eingegeben. Das Programm ermittelt die zugehörige Gewinnstruktur entsprechend der Loszahl nachfolgend automatisch. Der Notar startet danach die Auslosung durch Eingabe eines nur ihm bekannten Sicherheitscode sowie einer nur einmalig gültigen TAN-Nummer. Der Ausdruck der Auslosungshandlung wird der Niederschrift beigefügt. In den 30.000er Gruppen ist jede Losnummer mit einer Speichernummer von 1 -30.000 versehen und in vier Untergruppen


                  1 -7.500 =  Untergruppe 1
        7.501 -15.000 = Untergruppe 2
    15.001 – 22.500 = Untergruppe 3
    22.501 – 30.000 = Untergruppe 4


unterteilt. Für die Spitzengruppe ist die max. zulässige Speichernummer bei der Eingabe der Gewinnstruktur einzugeben. Mit Hilfe des Zufallszahlengenerators wird nunmehr entsprechend dem Auslosungsplan die Anzahl von Speichernummern je Gewinnstufe ermittelt. Dabei ist folgender Programmablauf festgelegt:

a) Ziehung des 5.000-Euro-Gewinn aus der gesamten 30.000er Gruppe.

b) Je Untergruppe werden die lt. Gewinnstruktur vorgesehenen Einzelgewinne für die
    30.000er Gruppe gezogen. Die Einzelgewinne werden in absteigender Reihenfolge
    gezogen.

c) Für die Spitzengruppe werden die Gewinne nach den in der Gewinnstruktur hinterlegten
    Einzelgewinnen in absteigender Reihenfolge gezogen.

d) Ziehung der vier Grundnummern für die 5-Euro-Gewinne.

Über alle unter a), b), c) und d) vorgenommenen Ziehungen erfolgt ein Ausdruck, der Bestandteil der Niederschrift ist.


4.2 Supergewinne bei der Jahresauslosung

Die von den Sparkassen durch Nummernverzeichnisse oder sonstige Datenträger für die Jahresauslosung gemeldeten Lose werden in einer Gruppe für die Jahresauslosung zusammengefasst. Jede Losnummer erhält programmseitig eine Speichernummer. Über diese Zuordnung wird ein Protokoll erstellt. Die max. Speichernummer ist in der Gewinnstruktur für die Jahresauslosung mit vorzugeben und wird dort dokumentiert.

Der Notar überzeugt sich von der Vollständigkeit der Gesamtanzahl der Lose. Die Richtigkeit lässt sich aus dem Protokoll über die Gruppenbildung und der dem Protokoll als Anlage beizufügenden Zusammenfassung der an der Superauslosung teilnehmenden Lose je Sparkasse ersehen. Die Ziehung der Supergewinne erfolgt als Bestandteil der Jahresauslosung mit der PC-Software.


4.3 Sachpreise bei der Sachpreisauslosung

Die von den Sparkassen durch Nummernverzeichnisse oder sonstige Datenträger für die Sachpreisauslosung gemeldeten Lose werden in einer Gruppe für die Sachpreisauslosung zusammengefasst. Jede Losnummer erhält programmseitig eine Speichernummer. Über diese Zuordnung wird ein Protokoll erstellt. Die max.

Speichernummer ist in der Gewinnstruktur für die Sachpreisauslosung mit vorzugeben und wird dort dokumentiert. Der Notar überzeugt sich von der Vollständigkeit der Gesamtanzahl der Lose. Die Richtigkeit lässt sich aus dem Protokoll über die Gruppenbildung und der dem Protokoll als Anlage beizufügenden Zusammenfassung der an der Sachpreisauslosung teilnehmenden Lose je Sparkasse ersehen.


Der Ziehungsvorgang ist wie folgt festgelegt:

a) Entsprechend der Anzahl der Gewinne werden Untergruppen gebildet, die nahezu die
     gleiche Anzahl von Losen enthalten.

b) Je Sachpreis wird eine Nummer ermittelt, die innerhalb des Rahmens der Losanzahl
    der jeweiligen Untergruppe liegt. Diese Nummer bestimmt auf der Grundlage des
    Nummernverzeichnisses die Gewinnlosnummer.

Die Ziehung der Sachpreisgewinner erfolgt auf der Grundlage der für die Monatsauslosung eingesetzten PC-Software. Die Zuordnung der Art des Sachpreises zum Gewinner erfolgt manuell.

Eine Teilauslosung der Sachpreise ist nicht zulässig.


4.4 Auslosung der verfallenen Gewinne

Die Ausschüttung der verfallenen Gewinne nach Ziffer 7.2 Buchst. d (Bed.) erfolgt einmal im Jahr bei einer Monats- oder Jahresauslosung.

Ein nicht teilbarer Rest ist auf die folgende Auslosung verfallener Gewinne vorzutragen.


5. Gewinnerfassung /-ermittlung

Die Grund- und Speichernummern für die Monats-, Jahres- und Sonderauslosungen werden in ein PC-Programm zur Ermittlung der dazugehörigen Losnummern eingegeben.

Die auf den Ausdrucken dokumentierten gezogenen Grund- und Speichernummern werden mit den Gewinnbeträgen in ein PC-Programm zur Ermittlung der dazugehörigen Losnummern eingegeben. Programmgesteuert werden die Losnummern ermittelt, die an den Speicherstellen in allen Gruppen stehen, für die eine Speichernummer gezogen wurde. Der Notar wählt in Stichproben Losnummern aus dem Gruppenverzeichnis aus und lässt sich die dazugehörigen Speichernummern ausdrucken. Der Ausdruck über diese Stichprobe wird als Anlage zum Protokoll genommen. Zur weiteren Kontrolle wird ein Protokoll über das Gesamtergebnis der ermittelten Gewinne ausgedruckt, das mit dem Auslosungsplan übereinstimmen muss. Dieses Protokoll wird der Niederschrift über die Auslosungshandlung beigefügt.

Nach der anschließenden Freigabe durch den Notar sind keine Änderungen mehr möglich. Die ermittelten Losnummern werden im Anschluss an die Freigabe in numerisch aufsteigender Folge sortiert in einer Liste ausgedruckt. Diese erstellte Liste ist die offizielle Ziehungsliste mit den Losnummern der Einzelgewinne zur jeweiligen Monats- bzw. Jahresauslosung.


6. Dokumentation

Über den Verlauf der Auslosung ist unter Nennung der Mitwirkenden, der Ziehungszeit und des Ziehungsraumes eine von dem Notar zu unterzeichnende Niederschrift zu fertigen. Alle an der Auslosung beteiligten Datenträger sowie die Niederschrift werden 6 Jahre aufbewahrt. Die Stammprogramme werden in einer geschützten Bibliothek aufbewahrt.


7. Schlussbestimmung

Eine Änderung dieser Auslosungsbestimmungen bleibt vorbehalten.

 

Genehmigt: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein vom 7. Oktober 2011