Bedingungen für das „PS-Sparen und Gewinnen“
Lotterie der schleswig-holsteinischen Sparkassen 2012/2013
1. Vorwort
Zur Förderung des Spargedankens führen die schleswig-holsteinischen Sparkassen die Lotterie „PS-Sparen und Gewinnen" durch, an der jeder teilnehmen kann, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Träger dieser Lotterie ist der Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein, Kiel.
2. Los „PS-Sparen und Gewinnen“
Für jedes Los „PS-Sparen und Gewinnen“ sind 4,-- Euro als Sparbetrag und 1,-- Euro als Auslosungsbeitrag bei einer schleswig-holsteinischen Sparkasse einzuzahlen (Ziffer 7). Schuldnerin der Sparbeträge ist die Sparkasse, bei der die Sparbeträge entrichtet werden. Im Dauerauftragsverfahren (Ziffer 7.1.) ist Gläubiger der Sparbeträge der Inhaber des Belastungskontos. Gläubiger der Sparbeträge ist bis zur Gutschrift auf einem Sparkonto der Inhaber des Belastungskontos. Die Sparbeträge des jeweiligen Loses werden der Losnummer als Einzelanspruch zugeordnet. Gläubiger der Auslosungsbeiträge und Schuldner aller Gewinnforderungen ist der Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein. Die Auslosungsbeiträge nehmen die Sparkassen im Namen und für Rechnung des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein entgegen.
3. Gewinnfonds „PS-Sparen und Gewinnen“
Der Gewinnfonds „PS-Sparen und Gewinnen“ wird aus den Auslosungsbeiträgen (Ziffer 2) gebildet und nach Abzug eines gemäß einer Auflage der Lotterieaufsichtsbehörde zu verwendenden Zweckertrages, der fälligen Steuern und der Kosten nach Maßgabe des Auslosungsplanes (Ziffer 5) an die Sparer des „PS-Sparen und Gewinnen“ voll ausgeschüttet.
4. Auslosungen
In jedem Monat findet am 10. eine Monatsauslosung und jeweils zusätzlich am 10. Dezember eine Jahresauslosung statt. Wenn der Auslosungstermin auf einen geschäftsfreien Tag fällt, erfolgt die Auslosung am darauf folgenden Geschäftstag. Ferner können zusätzlich Sachpreisauslosungen stattfinden, deren Termin einen Monat zuvor bekannt gegeben wird. Näheres über den technischen Ablauf der Auslosungen regeln die Auslosungsbestimmungen.
5. Auslosungsplan
Bei der Monatsauslosung entfallen beispielsweise auf 600.000 Lose
20 Gewinne zu 5.000,-- Euro
80 Gewinne zu 500,-- Euro
320 Gewinne zu 50,-- Euro
24.000 Gewinne zu 5,-- Euro
24.420 Gewinne insgesamt.
Bei der Jahresauslosung entfallen beispielsweise auf 600.000 Lose
4 Gewinne zu 50.000,-- Euro.
Art und Anzahl der Sachpreise werden rechtzeitig mindestens einen Monat vor der Auslosung durch Aushang in den Kassenräumen der schleswig-holsteinischen Sparkassen bekannt gegeben.
Die genaue Anzahl der Gewinne richtet sich nach den ausgegebenen Losen. Bei mehr oder weniger verkauften Losen erhöhen bzw. verringern sich die vorstehenden Gewinnanzahlen entsprechend.
6. Öffentliche Bekanntgabe der Gewinne
Die ausgelosten Gewinne werden spätestens innerhalb von 10 Tagen nach der Auslosung durch Aushang in den Kassenräumen der schleswig-holsteinischen Sparkassen bekannt gegeben.
7. Erwerb von Losen „PS-Sparen und Gewinnen“
7.1. Per Dauerauftrag
Jeweils bis zum Einleseschlusstermin erfasste Daueraufträge zum Erwerb von Losen „PS-Sparen und Gewinnen“ nehmen an der Monatsauslosung teil. Einleseschlusstermin ist der Geschäftstag vor dem Ausführungstermin, an dem die Bestände zur Teilnahme an der Lotterie von der Sparkasse eingelesen werden. Ausführungstermin ist der 5. des Monats bzw. der darauf folgende Geschäftstag.
Der Sparer von „PS-Sparen und Gewinnen“ erteilt der Sparkasse einen Dauerauftrag zum Erwerb von Losen, aufgrund dessen Sparbeträge und Auslosungsbeiträge laufend von einem bei der Sparkasse geführten Konto abgebucht werden. Für diesen Dauerauftrag gelten ergänzend zu den mit der ausführenden Sparkasse vereinbarten Bedingungen fürden Überweisungsverkehr folgende Regelungen:
a) Losnummer
Die Losnummer wird dem Sparer von „PS-Sparen und Gewinnen“ jeweils bei Belastung des Dauerauftrages auf dem Kontoauszug angezeigt. Mit dieser Losnummer nimmt der Sparer an den Auslosungen teil.
b) Verfügung über die Gewinne
Nach jeder Auslosung wird ermittelt, welche Gewinne auf die unter a) bezeichneten Losnummern entfallen sind. Die Gewinne werden automatisch dem vom Sparer angegebenen Gutschriftskonto gutgeschrieben.
c) Rückzahlung der Sparbeträge
Die im Laufe des Jahres angesammelten Sparbeträge aus dem Dauerauftragsverfahren des „PS-Sparen und Gewinnen“ werden Anfang Dezember dem vom Sparer angegebenen Konto gutgeschrieben. Die Sparbeträge werden mit dem jeweils im November des Vorjahres durch die Deutsche Bundesbank veröffentlichten Zinssatz der täglich fälligen Einlagen privater Haushalte (EWU-Statistik, Zeitreihe SUD101) unter Berücksichtigung eines Abschlages von 30 von Hundert verzinst. Der Zinssatz wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet und gilt für das folgende Spieljahr. Die Zinsen sind einkommensteuerpflichtig.
d) Ausführung, Änderung und Kündigung von Daueraufträgen „PS-Sparen und Gewinnen“
(1) Der Dauerauftrag „PS-Sparen und Gewinnen“ wird monatlich ausgeführt. Wenn der
Ausführungstermin auf einen geschäftsfreien Tag der Sparkasse fällt, erfolgt die
Buchung am darauf folgenden Geschäftstag.
(2) Änderungen und Kündigungen von Daueraufträgen sind spätestens 1 Woche vor
dem Ausführungstermin bekannt zu geben. Später eingehendeÄnderungswünsche
werden erst zum nächstfolgenden Ausführungstermin berücksichtigt.
7.2 Per Barkauf
Der Sparer des „PS-Sparen und Gewinnen“ kann ein Los bei einer Sparkasse durch Barzahlung erwerben. Hierbei gelten folgende Voraussetzungen:
a) Sparkarte
Jeder Sparer erhält eine Sparkarte.
b) Losnummer und Sparmarke
Der Einzahler erhält von der Sparkasse ein Los mit anhängender Sparmarke über 4,-- Euro. Diese Sparmarke ist in die Sparkarte einzukleben. Bei Einreichung der vollgeklebten Sparkarte wird dem Sparer ein Los für die Jahresauslosung (Ziffer 4) ausgehändigt. Die vollgeklebte Sparkarte ist jeweils bis zum 30. November einzureichen. Bei späterer Einreichung wird ein Los für die im nächsten Jahr stattfindende Jahresauslosung ausgegeben.
c) Verfügung über die Gewinne
Die Auszahlung von Gewinnen erfolgt nur gegen Rückgabe der Lose (Ziffer 7.2 b). Eine Legitimationsprüfung bleibt vorbehalten. Die Gewinne können auf ein bereits bestehendes oder neu zu eröffnendes Sparkonto überwiesen oder ausgezahlt werden.
d) Verfall der Gewinne
Gewinne, über die nicht binnen eines halben Jahres seit der Auslosung verfügt worden ist, verfallen zugunsten des Gewinnfonds und werden mindestens einmal im Jahr bei einer Monats- oder Jahresauslosung ausgeschüttet.
e) Rückzahlung der Sparbeträge
Die Sparbeträge werden gegen Rückgabe der vollen Sparkarte (§ 808 BGB) auf ein Sparkonto gutgeschrieben und vom Zeitpunkt der Gutschrift an zu den jeweils geltendenSpareinlagensätzen verzinst. Über gutgeschriebene Sparbeträge kann nach den für Spareinlagen geltenden Vorschriften verfügt werden, jedoch nicht früher als sechs Monate nach Ausstellung der Sparkarte.
f) Verlust von Sparkarten, Sparmarken und Losen
Das Risiko eines Verlustes der Sparkarten, Sparmarken und Lose des „PS-Sparen und Gewinnen“ trägt der Sparer. Eine Sperrung von Losen ist nicht möglich. Ersatz kann nicht geleistet werden.
8. Abtretung und Verpfändung der Ansprüche
Eine Abtretung oder Verpfändung der Forderungen des „PS-Sparen und Gewinnen“ ist bis zum Zeitpunkt der Gutschrift auf dem angegebenen Konto ausgeschlossen.
9. Schlussbestimmungen
Für den Gerichtsstand ist der Sitz der Sparkasse, bei der der bzw. die Sparer(in) spart, maßgebend. Eine Änderung der Bedingungen bleibt vorbehalten. Sie wird für die Sparer des „PS-Sparen und Gewinnen“ verbindlich, sobald sie durch Aushang im Kassenraum der Sparkasse bekannt gemacht worden ist.
Genehmigt: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein vom 7. Oktober 2011