Hinweise zur Spielsuchtgefährdung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Staatsvertrag Lotteriewesen und die in dessen Folge erlassenen Landesgesetze verpflichten die Sparkassen, die das Produkt „PS-Sparen und Gewinnen“ anbieten, Informationen über Spielsucht, Präventionen und Behandlungsmöglichkeiten bereit zu halten.
Die Sparkassen weisen darauf hin, dass bei „PS-Sparen und Gewinnen“ der Spargedanke im Vordergrund steht, dass es daneben durch das Sparlos (1,00 Euro Losbeitrag) aber auch eine Glücksspielkomponente gibt. Diese soll primär den Sparanreiz fördern, bietet aber auch Anreize zum Spiel.
Übertreibung und exzessives Spiel können zur Abhängigkeit und letztlich auch zur Sucht führen. Erhalten Sie sich den Spaß am Spiel, nehmen Sie es nicht zu ernst, vor allem hüten Sie sich davor, mit aller Macht Geld gewinnen zu wollen.
Anhaltspunkte für eine Glücksspielabhängigkeit oder Spielsuchtgefährdung können folgende Verhaltensweisen sein:
- Sie verspielen dauerhaft mehr Geld als geplant.
- Sie leihen sich Geld, um zu spielen – oder verspielen Geld, das Ihnen nicht gehört.
- Sie haben nach dem Spielen ein schlechtes Gewissen.
- Sie verheimlichen Ihren Angehörigen und Freunden das tatsächliche Ausmaß Ihrer
Spieleinsätze bzw. Verluste oder das Spielen überhaupt.
- Sie vernachlässigen wegen des Spielens Ihre sozialen Kontakte.
- Ihre Arbeit leidet durch das Spiel.
- Sie erkennen, dass Sie sich selbst – und anderen – Schaden zufügen und spielen
trotzdem weiter.
Beim Beratungstelefon der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erhalten Interessierte, Angehörige und Betroffene kostenlos individuelle Beratung und Informationen rund um den Themenbereich Glücksspielsucht.
Kostenlose Telefon-Nummer: 0800 1 37 27 00 (Montag – Donnerstag: 10:00 – 22:00 Uhr / Freitag – Sonntag: 10:00 – 18:00 Uhr)